08.12.2021  •  2021 gruen_report

Antrag auf Änderung der Friedhofssatzung beschlossen.

Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung einen Antrag der Grünen Fraktion vom Juni diesen Jahres behandelt.

Auf dem Friedhof der Stadt Asperg sollen zukünftig die Grabmale nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt worden sein.

Ein Großteil der Grabsteine auf unseren Friedhöfen stammt aus Asien. In den Steinbrüchen und Ziegeleien arbeiten oft Kinder, oft unter Zwang, ohne Arbeitsschutz und unter ausbeuterischen Bedingungen. Die durch diese Form von Kinderarbeit hergestellten Produkte sollten auf dem Weltmarkt geächtet werden.

Am 27.01.2021 hat die Grün geführte Landesregierung das Bestattungsgesetz geändert. Die jetzige Novelle des Bestattungsgesetzes schafft nun die erforderliche Rechtssicherheit für Kommunen als Friedhofsträgerinnen, die in ihren Satzungen entsprechende Zertifikate vorschreiben, aber auch für Steinmetze, die sich auf die Herkunftsnachweise verlassen können müssen.

Sofern Produktions- oder Bearbeitungsorte eines Grabmals außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums liegen, soll der Nachweis durch Vorlage eines von einem unabhängigen Dritten erstellten Zertifikats erbracht werden, das die Herstellung des Grabmales ohne Kinderarbeit bestätigt.

Kann ein Steinmetz-Betrieb ohne zumutbare Belastung kein entsprechendes Zertifikat vorlegen, etwa weil es in dem Bezugsland seiner verwendeten Steine keine geprüften Zertifikate gibt, muss er schriftlich erklären, dass ihm keine Anhaltspunkte dafür bekannt sind, dass die Grabsteine und Grabeinfassungen mit Kinderarbeit hergestellt wurden.

Die Verwaltung wird beauftragt dem Gemeinderat einen entsprechenden Änderung für die Friedhofssatzung bis Oktober 2021 zur Abstimmung vorzulegen - so hatten wir beantragt. In der Vorlage zur Sitzung jetzt im November wollte die Verwaltung mehr Zeit für die Bearbeitung der Satzung, da sie noch andere Stellen aktualisieren will. Der Gemeinder hat entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt, dass die Umsetzung des Antrages, nämlich Änderung der Friedhossatzung sofort, ohne schuldhaftes Verzögern geschehen soll.

Das Gedenken im würdigen Rahmen unserer Verstorbenen, darf nicht auf Kosten von ausgebeuteten Kindern gehen. Je früher wir damit anfangen, umso besser. Vielen Dank an die Kollginnen und Kollegen, die das auch so gesehen haben.

 

Begründung:

Änderung der Friedhofssatzung.